Technische Arbeiten, beispielsweise am Gaszähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt weiterhin der örtliche Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, selbst den Zählerstand abzulesen und dem Netzbetreiber mitzuteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten mitzuteilen.
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